Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Marco Rabij Foto- und Videografie
Foto- & Videografie-Dienstleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Marco Rabij Foto- und Videografie
Im Mathildenweg 24, 64832 Babenhausen
(nachfolgend „Auftragnehmer“)
und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Sie gelten sowohl für Verbraucher (§ 13 BGB) als auch für Unternehmer (§ 14 BGB), sofern nicht ausdrücklich zwischen B2B- und B2C-Regelungen unterschieden wird.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche Angebotsannahme
Buchungsbestätigung per E-Mail oder Nachricht
oder ausdrückliche Terminvereinbarung
Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell erstellten Angebot.
Dazu können insbesondere gehören:
Foto- oder Videoproduktionen
Turnier- und Eventbegleitung
gewerbliche Imageaufnahmen
Produktfotografie
Social-Media-Content
private Portrait- oder Tieraufnahmen
Der Auftragnehmer arbeitet mit künstlerischer Gestaltungsfreiheit. Ein bestimmter fotografischer Stil ist bekannt und Vertragsbestandteil.
Nachträgliche Änderungswünsche oder Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
4. Vergütung & Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung.
Sofern nicht anders vereinbart:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
Bei größeren Produktionen kann eine Teilzahlung vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
5. Stornierung & Terminverschiebung
5.1 Stornierung durch den Auftraggeber
Bei Stornierung eines bestätigten Termins gelten folgende Ausfallhonorare:
bis 14 Tage vor Termin: kostenfrei
7–13 Tage vor Termin: 30 % des vereinbarten Honorars
2–6 Tage vor Termin: 50 %
weniger als 48 Stunden vor Termin oder Nichterscheinen: 100 %
Bereits entstandene Zusatzkosten (z. B. Reisekosten, Locationgebühren) sind in jedem Fall zu erstatten.
5.2 Höhere Gewalt
Kann ein Termin aufgrund von höherer Gewalt (z. B. extreme Witterung, Krankheit, behördliche Anordnungen) nicht stattfinden, bemühen sich beide Parteien um einen Ersatztermin.
6. Nutzungsrechte
6.1 Grundsatz
Der Auftragnehmer bleibt Urheber der erstellten Werke.
Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
6.2 Private Kunden (B2C)
Private Auftraggeber erhalten ein Nutzungsrecht für private Zwecke.
Eine gewerbliche Nutzung, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Veröffentlichung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.3 Gewerbliche Kunden (B2B)
Der Nutzungsumfang (z. B. Social Media, Website, Print, Werbung, Onlineshop etc.) wird individuell im Angebot definiert.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt:
Nutzung für eigene Unternehmenszwecke
keine Weiterlizenzierung an Dritte
keine unbearbeitete Weitergabe der Rohdaten
Erweiterte Nutzungsrechte können jederzeit gesondert vereinbart werden.
7. Referenznutzung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, entstandene Arbeiten zu eigenen Werbezwecken zu verwenden (Website, Social Media, Portfolio), sofern keine ausdrückliche anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Bei sensiblen gewerblichen Produktionen kann eine individuelle Regelung erfolgen.
8. Bildauswahl & Rohdaten
Eine Herausgabe von unbearbeiteten Rohdaten (RAW-Dateien) erfolgt grundsätzlich nicht.
Die finale Bildauswahl erfolgt durch den Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine dauerhafte Archivierung wird nicht garantiert.
9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
erforderliche Genehmigungen vorliegen (z. B. Location, Turnierveranstalter)
abgebildete Personen mit der Aufnahme einverstanden sind
Tiere ordnungsgemäß geführt und gesichert sind
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte oder fehlende Genehmigungen, sofern diese im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.
10. Haftung
Der Auftragnehmer haftet:
unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Für Datenverlust wird maximal bis zur Höhe des Auftragswertes gehaftet.
11. Lieferzeit
Lieferzeiten sind abhängig vom Projektumfang.
Ungefähre Bearbeitungszeiten werden im Angebot oder individuell kommuniziert.
12. Auslandseinsätze
Bei Aufträgen außerhalb Deutschlands können zusätzliche Reise-, Übernachtungs- oder Genehmigungskosten anfallen. Diese werden individuell vereinbart.
Es gilt deutsches Recht.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
